Neu hinzugekommen ist das Recht auf eine Kopie der Daten. Sie können ganz konkret Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde) und erhalten diese in Form einer Kopie vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Die Auskunft muss grundsätzlich kostenlos erteilt werden. Auch die erste Kopie der Daten muss das Unternehmen kostenlos bereitstellen. Sie können Ihr Auskunftsrecht formlos und ohne Begründung gegenüber dem Unternehmen geltend machen.
Hier können Sie unseren Musterbrief zum Recht auf Auskunft und Kopie Ihrer Daten selbst erstellen und herunterladen.
Recht auf Löschung / Recht auf Vergessenwerden
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Unternehmen Daten löschen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden oder für den ursprünglichen Zweck, für den die Daten erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Auch wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen (Musterbrief) oder Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt haben, müssen die Daten gelöscht werden.
Außerdem stärkt die DSGVO den Schutz von Kindern. Diese können die mit der Datenverarbeitung verbundenen Gefahren meist gar nicht abschätzen. Sie können deshalb auch noch später als Jugendliche oder sogar als Erwachsene die Löschung der Daten, die im Kindesalter erhoben wurden, verlangen.
Das Recht auf Vergessenwerden wird außerdem gestärkt. Unternehmen müssen die Daten oder Links zu diesen nicht nur auf ihrer eigenen Internetseite löschen, sondern zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Im Rahmen des Möglichen müssen sie Dritte, die die personenbezogenen Daten ebenfalls verarbeiten, darüber informieren, dass ein Verbraucher die Löschung der Daten bzw. Links verlangt hat.
Das Recht auf Löschung / Recht auf Vergessenwerden kann jedoch z.B. durch das Recht auf Meinungsfreiheit und Information eingeschränkt sein.
Für die Löschung Ihrer Daten können Sie folgende Musterbriefe nutzen:
Widerspruchsrecht
Sie können der Datenverarbeitung jederzeit und kostenlos widersprechen. Werden die Daten für Direktwerbung und damit verbundene Profilbildung verwendet, dürfen sie dann nicht weiter verwendet werden. Der Widerspruch muss in diesem Fall auch nicht begründet werden. Sie können außerdem der Datennutzung gegenüber Werbetreibenden widersprechen und zusätzlich die Sperrung Ihrer Daten verlangen. Die Sperrung ist dann sinnvoller als eine Löschung der Daten, da Werbetreibende die Daten ansonsten einfach neu erheben könnten, etwa durch Adresshändler. Auch hierfür gibt es einen Musterbrief.
Dient die Verarbeitung anderen Zwecken als der Direktwerbung, müssen Sie für den Widerspruch einen plausiblen Grund angeben. Nutzen Sie auch hierfür unseren Musterbrief. Ob das Unternehmen die Daten möglicherweise trotzdem weiterverarbeiten darf, hängt vom Einzelfall ab, z.B. wenn die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Recht auf Berichtigung
Sie können verlangen, falsche Daten zu Ihrer Person unverzüglich zu korrigieren. Nutzen Sie hierzu unseren Musterbrief. Daneben haben Sie auch das Recht auf Vervollständigung Ihrer unvollständigen Daten.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung der Daten)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch verlangen, dass Ihre Daten nicht weiter verarbeitet werden. Die Daten werden also nicht gelöscht, aber der Datenverarbeiter muss die Daten sperren und kann sie erst einmal nicht wie gewohnt weiter nutzen. Dies gilt beispielsweise für Fälle, in denen Streit über die Richtigkeit der Daten besteht oder wenn Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt haben, aber noch unklar ist, ob die zwingenden schutzwürdigen Gründe des Unternehmens für die Weiterverarbeitung überwiegen. In der Praxis unterliegen Unternehmen außerdem oftmals Aufbewahrungspflichten. Dann werden Daten nicht gelöscht, aber zumindest für weitere Nutzung gesperrt.
Recht auf Datenmitnahme
Mit dem neuen Recht auf Datenübertragbarkeit können Sie einfacher zu einem neuen Anbieter wechseln. Ob in ein anderes soziales Netzwerk, einen anderen Messenger, zum anderen E-Mail-Anbieter oder Musikstreaming-Dienst – künftig sollen Freunde, Kontakte oder Playlists einfach mit umziehen können. Sie können dazu von Ihrem Anbieter die Herausgabe der Daten verlangen, die Sie selbst bereitgestellt haben. Dazu gehören Daten, die Sie im Rahmen einer Einwilligung oder aufgrund der Grundlage eines Vertrages hinterlassen haben. Sie können auch verlangen, dass die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format direkt an den neuen Anbieter übermittelt werden, wenn dies technisch machbar ist.
Weil dieses Recht komplett neu ist, muss die Praxis erst noch zeigen, wie es funktioniert. Anbieter müssen ihre Nutzer über ihr Recht auf Datenmitnahme aber informieren.